Die FWL ist eine mittelständische Steuerberatungsgesellschaft mit vier Steuerberatern und mittlerweile 35 Fachkräften, eine angestellte Steuerberaterin, 3 verpartnerte Steuerberater, 7 Fachwirte und 2 Bilanzbuchhalter.
Maik Ohlerich
Bereits 2001 trat Maik Ohlerich nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre in Kiel und einer mehrjährigen Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung der Geschäftsführung der FWL bei und ist insbesondere zuständig für die Besteuerung von Personenunternehmen. Daneben fallen Fragen, die das Gesellschaftsrecht aufwirft, in seinen Bereich. Ob Gründung, Erweiterung, Teilung, Umwandlung oder auch Auflösung von Unternehmen: Er findet die optimale Gestaltung und setzt sie mit Ihnen um.
Bereits 2001 trat Maik Ohlerich nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre in Kiel und einer mehrjährigen Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung der Geschäftsführung der FWL bei und ist insbesondere zuständig für die Besteuerung von Personenunternehmen. Daneben fallen Fragen, die das Gesellschaftsrecht aufwirft, in seinen Bereich. Ob Gründung, Erweiterung, Teilung, Umwandlung oder auch Auflösung von Unternehmen: Er findet die optimale Gestaltung und setzt sie mit Ihnen um.
Jens Schröder
Jens Schröder schloss sich bereits 2001 unmittelbar nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre der FWL an. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Steuerberaterprüfung im Jahr 2005 begann er, den traditionell starken und bedeutsamen Bereich des selbständigen Lebensmitteleinzelhandels innerhalb der FWL neu zu ordnen und aufzustellen. So ist er u.a der Vater unserer „Lebensmittel-BWA“ und einiger weiterer sinnvoller betriebswirtschaftlicher Instrumente für den Einzelhändler.
Jens Schröder beschäftigt sich insbesondere mit dem Körperschaftsteuerrecht. Das nebeneinander von „verdeckten Gewinnausschüttungen“, dem § 8b KStG und dem § 3c EStG ist mittlerweile zu einer wahren Fallgrube des Steuerrechts geworden. Er bewahrt sie davor, hineinzufallen.
Jens Schröder schloss sich bereits 2001 unmittelbar nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre der FWL an. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Steuerberaterprüfung im Jahr 2005 begann er, den traditionell starken und bedeutsamen Bereich des selbständigen Lebensmitteleinzelhandels innerhalb der FWL neu zu ordnen und aufzustellen. So ist er u.a der Vater unserer „Lebensmittel-BWA“ und einiger weiterer sinnvoller betriebswirtschaftlicher Instrumente für den Einzelhändler.
Jens Schröder beschäftigt sich insbesondere mit dem Körperschaftsteuerrecht. Das nebeneinander von „verdeckten Gewinnausschüttungen“, dem § 8b KStG und dem § 3c EStG ist mittlerweile zu einer wahren Fallgrube des Steuerrechts geworden. Er bewahrt sie davor, hineinzufallen.
Sina Thöming
Wie Jens Schröder ein „Eigengewächs“, ist Sina Thöming die jüngste Steuerberaterin bei der FWL. Mit einem ausgezeichneten Examen ausgestattet ist Sina Thöming bereits jetzt eine ausgewiesene Spezialistin im Umsatzsteuerrecht. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor ? Wie sind Sachverhalte im innereuropäischen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu beurteilen ? Sina Thöming findet die richtige Lösung in einem außerordentlich komplexen Bereich, der immer mehr an Bedeutung gewinnt und hilft so, unangenehme steuerliche Folgen zu verhindern.
Wie Jens Schröder ein „Eigengewächs“, ist Sina Thöming die jüngste Steuerberaterin bei der FWL. Mit einem ausgezeichneten Examen ausgestattet ist Sina Thöming bereits jetzt eine ausgewiesene Spezialistin im Umsatzsteuerrecht. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor ? Wie sind Sachverhalte im innereuropäischen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu beurteilen ? Sina Thöming findet die richtige Lösung in einem außerordentlich komplexen Bereich, der immer mehr an Bedeutung gewinnt und hilft so, unangenehme steuerliche Folgen zu verhindern.
Birgit Arndt
Birgit Arndt leitete nach bestandener Steuerberaterprüfung im Jahr 2002 lange Zeit erfolgreich eine ebenfalls in Hohenwestedt ansässige Einzelkanzlei. Im Sommer 2015 schloss sie sich der FWL an und ist seitdem insbesondere im Bereich des klassischen Einkommensteuerrechts zu Hause. Aufgrund ihrer großen Erfahrung findet sie die richtige Lösung in einem Bereich, der einer permanenten Veränderung unterliegt. Treten im Veranlagungsverfahren Probleme mit einer doppelten Haushaltsführung oder etwa steuerlicher „Liebhaberei“auf, setzt Birgit Arndt Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt durch.
Birgit Arndt leitete nach bestandener Steuerberaterprüfung im Jahr 2002 lange Zeit erfolgreich eine ebenfalls in Hohenwestedt ansässige Einzelkanzlei. Im Sommer 2015 schloss sie sich der FWL an und ist seitdem insbesondere im Bereich des klassischen Einkommensteuerrechts zu Hause. Aufgrund ihrer großen Erfahrung findet sie die richtige Lösung in einem Bereich, der einer permanenten Veränderung unterliegt. Treten im Veranlagungsverfahren Probleme mit einer doppelten Haushaltsführung oder etwa steuerlicher „Liebhaberei“auf, setzt Birgit Arndt Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt durch.